Die nachfolgenden Sätze gelten für das Jahr 2017 - 2018. Sie wurden von der Gemeinde Nußdorf, die ab dem 1. September 2017 entsprechend der mit ihr geschlossenen Trägervereinbarung ein anfallendes Betriebsdefizit übernimmt, aufgrund Beschlusses des Gemeinderates vom 27. Juni 2017 gebilligt.
Die monatlichen Elternbeiträge für den Kindergarten (12 x im Jahr) betragen bei einer Buchungszeit pro Woche von
20 - 25 Stunden 82,50 €
25 - 30 Stunden 90,00 €
30 - 35 Stunden 97,50 €
bis 37,5 Stunden 105,00 €
jeweils zuzüglich 6,00 € Spielgeld
Die monatlichen Beiträge für die Kinderkrippe (12x im Jahr) betragen bei einer Buchungszeit pro Woche von
10 - 15 Stunden - 128,00 €
15 - 20 Stunden - 144,00 €
20 - 25 Stunden - 160,00 €
25 - 30 Stunden - 176,00 €
30 - 35 Stunden - 192,00 €
jeweils zuzüglich 5,00 € Spielgeld
Alle Beiträge enthalten nicht das Essengeld.
Geschwisterermäßigung erhält das älteste Kind im Kindergarten in Höhe von 50 %. (ab 09/2017)
Geschwisterermäßigung 50 % - auch für Gastkinder aus Nachbargemeinden.
Die Gemeinde Nußdorf gewährt Eltern, die sich entschließen, ihr Kind in die Krippe gehen zu lassen, einen Zuschuss zwischen 3 und 30 Euro im Monat. Näheres dazu bitten wir der Bekanntmachung der Gemeinde in ihrem Amtsblatt vom 10. Mai 2013 Nr. 9 Seite 2 zu entnehmen oder bei der Gemeindeverwaltung im Rathaus zu erfragen.
Zuschuß für Kinder ab drei Jahren:
Ab dem 01. September des Kalenderjahres, in dem das Kind drei Jahre alt wird, leistet der Freistaat Bayern bis zum Schulbesuch des Kindes einen Zuschuss zum Grundbeitrag in Höhe von maximal
100 € pro Kind und Monat. Der monatliche Grundbeitrag wird entsprechend reduziert.
Weitere Auskünfte erhalten Sie von der Kitaleitung.