Die nachfolgenden Sätze gelten für das Jahr 2017 - 2018. Sie wurden von der Gemeinde Nußdorf, die ab dem 1. September 2017 entsprechend der mit ihr geschlossenen Trägervereinbarung ein anfallendes Betriebsdefizit übernimmt, aufgrund Beschlusses des Gemeinderates vom 27. Juni 2017 gebilligt.
Die monatlichen Elternbeiträge für den Kindergarten (12 x im Jahr) betragen bei einer Buchungszeit pro Woche von
20 - 25 Stunden 82,50 €
25 - 30 Stunden 90,00 €
30 - 35 Stunden 97,50 €
bis 37,5 Stunden 105,00 €
jeweils zuzüglich 6,00 € Spielgeld
Die monatlichen Beiträge für die Kinderkrippe (12x im Jahr) betragen bei einer Buchungszeit pro Woche von
10 - 15 Stunden - 128,00 €
15 - 20 Stunden - 144,00 €
20 - 25 Stunden - 160,00 €
25 - 30 Stunden - 176,00 €
30 - 35 Stunden - 192,00 €
jeweils zuzüglich 5,00 € Spielgeld
Alle Beiträge enthalten nicht das Essengeld.
Geschwisterermäßigung erhält das älteste Kind im Kindergarten in Höhe von 50 %. (ab 09/2017)
Geschwisterermäßigung 50 % - auch für Gastkinder aus Nachbargemeinden.
Die Gemeinde Nußdorf gewährt Eltern, die sich entschließen, ihr Kind in die Krippe gehen zu lassen, einen Zuschuss zwischen 3 und 30 Euro im Monat. Näheres dazu bitten wir der Bekanntmachung der Gemeinde in ihrem Amtsblatt vom 10. Mai 2013 Nr. 9 Seite 2 zu entnehmen oder bei der Gemeindeverwaltung im Rathaus zu erfragen.
Der Freistaat Bayern gewährt für Kinder im Vorschuljahr einen Beitragszuschuss von 100 Euro im Monat. Die Kirchenstiftung St. Laurentius erhebt für die infrage kommenden Kinder den um diesen Betrag reduzierten Beitrag. Ein Antrag der Eltern ist nicht erforderlich.
Seit 1.1.2013 gibt es die Zuwendung auch für sog. Kann-Kinder. Das sind Kinder, die auf Antrag der Eltern gemäß Art. 37 Abs. 1 Satz 2 und 3 Bayer. Erziehungs- und Unterrichtsgesetz (BayEUG) vorzeitig eingeschult werden. Dazu ist ein Antrag der Eltern an die Schule notwendig.
Weitere Auskünfte erhalten Sie von der Kitaleitung.